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was ist eine objektbeschränkung?

im laufe der zeit gab es in deutschland immer wieder förderungen, die eine sogenannte objektbeschränkung enthielten. dabei gab es nur für ein objekt eine förderung vom staat – also pro person konnte man die förderung entweder für ein haus oder für eine eigentumswohnung in anspruch nehmen. bei ehegatten wurde ein objekt pro person gefördert, daher konnten menschen als ehepaar die förderung für zwei objekte in anspruch nehmen. allerdings konnte man die staatlichen förderungen nicht gleichzeitig für räumlich in zusammenhang stehende objekte beanspruchen. hatte jemand schon die staatliche förderung für ein objekt erhalten, so nannte man das objektverbrauch. zwar stammt der begriff „objektbeschränkung“ aus den 1980er jahren, aber er ist auch heute noch präsent.

baufinanzierung und eigenheimzulage


kurz auf den punkt gebracht: jeder steuerpflichtige in deutschland ist berechtigt, die staatliche grundförderung für den kauf oder den bau einer immobilie gemäß §10e estg in anspruch zu nehmen. jedoch gilt bei der grundförderung die beschränkung auf ein objekt. daher kann man sie nur einmalig im leben beanspruchen. ehegatten können entsprechend förderungen für zwei objekte erhalten.

hauskäufer in deutschland konnten zwischen 1987 und 1995 eine eigenheimförderung erhalten. wer im besitz eines selbst genutzten wohneigentums war, konnte bis zu 50 % des grundstückswerts sofort von der einkommenssteuer absetzen. weitere 6 % der herstellungskosten des hauses konnte man jährlich von der steuer absetzen. im rahmen dieser eigenheimförderung gab es eine objektbeschränkung.

1995 löste die deutschlandweit eingeführte eigenheimzulage die eigenheimförderung ab. die eigenheimzulage war eine der größten staatlichen subventionen, die es je in deutschland gegeben hat. sie wurde 2005 ersatzlos gestrichen. auch diese variante hatte eine objektbeschränkung als auflage.

die eigenheimzulage in bayern

anfang 2018 hat die eigenheimzulage in bayern ihr revival erlebt. dabei gibt es einen einmaligen zuschuss von 10.000 € für den erwerb von eigenheim. es handelt sich um einen festbetrag, der auch an eine objektbeschränkung geknüpft ist, und der an folgende voraussetzungen gekoppelt ist:


  • du hast deinen wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt seit mindestens einem jahr in bayern,

  • seit mindestens einem jahr gehst du in bayern dauerhaft einer erwerbstätigkeit nach und überschreitest die einkommensgrenze des zu versteuernden einkommens nicht,

  • für einen einpersonenhaushalt liegt die einkommensgrenze bei 50.000 € im jahr,

  • für einen zwei- oder mehrpersonenhaushalt ohne kind liegt die einkommensgrenze bei 75.000 € pro jahr,

  • für einen haushalt mit kind liegt sie bei 90.000 €,

  • für jedes weitere zum haushalt zählende kind steigt die grenze um 15.000 €.

maßgeblich für die berechnung ist der durchschnitt aus den zu versteuernden einkommen des zweiten und dritten jahres vor antragstellung. dabei werden die angaben auf den einkommensteuerbescheiden berücksichtigt. die förderung ist unabhängig von der beantragung einer baufinanzierung (stand 08/2020).

das baukindergeld

es gibt ein weiteres förderprojekt der bundesregierung, das im rahmen des erwerbs eines eigenheims aber auch unabhängig von der inanspruchnahme einer baufinanzierung, genutzt werden kann. auch dieses beinhaltet eine objektbeschränkung. dabei handelt es sich um das baukindergeld, das mit einer beschränkung auf ein objekt verknüpft ist. auch das baukindergeld wurde 2018 eingeführt, allerdings in ganz deutschland. der deutsche staat fördert durch das baukindergeld familien mit kindern, die wohneigentum erwerben oder selbst bauen möchten. es gilt für ein haus und eine eigentumswohnung gleichermaßen.

eckdaten und voraussetzungen für das baukindergeld

es müssen in einem haushalt kinder unter 18 jahren leben, für die dein partner oder du kindergeld erhaltet. pro kind gibt es einen zuschuss von 12.000 €, also zehn jahre lang 1.200 € jährlich. das baukindergeld gibt es für den kauf oder bau von wohneigentum sowohl für familien, als auch für alleinerziehende. anspruch haben alle, die frühestens am 01.01.2018 einen kaufvertrag unterzeichnet oder eine baugenehmigung erhalten haben. zum stichtag ist das haus das einzige objekt, welches du als wohnimmobilie selbst nutzt. du kannst das baukindergeld erst dann beantragen, wenn du bereits in deinem neuen zuhause wohnst. bezüglich des haushaltseinkommens gibt es eine beschränkung auf 90.000 € im jahr. jedes weitere kind verschiebt die beschränkung um 15.000 € nach oben (stand 08/2020).

fazit zur objektbeschränkung

für menschen, die eine eigengenutzte immobilie erwarben, gab es über die jahre verschiedene förderprojekte von staatlicher seite. meist kamen diese mit einer objektbeschränkung daher. eine objektbeschränkung legt fest, dass die förderungen pro person auf ein objekt beschränkt sind. handelt es sich um ein ehepaar, erweitert sich die beschränkung entsprechend auf zwei objekte, die der staat fördert. aktuell gibt es deutschlandweit das baukindergeld, welches ebenfalls mit einer objektbeschränkung versehen ist. von eigenheimzulagen profitieren derzeit nur die menschen in bayern. auch hier gilt wieder die beschränkung auf ein objekt. diese förderungen können dich bei der tilgung deiner baufinanzierung merklich unterstützen.

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