infothek

was ist ein wegerecht?

der begriff wegerecht bezeichnet das recht, einen zugang oder weg über ein fremdes grundstück zu nutzen. dieser fall tritt ein, wenn ein grundstück aufgeteilt ist oder aufgeteilt wird und eines der grundstücke über keinen zugang zu einer öffentlichen straße verfügt.

das wegerecht ist eine sogenannte grunddienstbarkeit, welche häufiger vorkommt.

das wegerecht – merkmale und wissenswertes


eine grunddienstbarkeit legt generell fest, ob ein grundstückseigentümer dem eigentümer des angrenzenden grundstücks ein wegerecht einräumen muss. meist handelt es sich dabei um seine nachbarn oder auch die jeweilige gemeinde. im grundbuch sind grunddienstbarkeiten in der abteilung II (lasten und beschränkungen) eingetragen. wenn du ein haus kaufen möchtest, solltest du daher vorab unbedingt einen genauen blick auf ein eventuelles wegerecht im grundbuch werfen.

man unterscheidet zwischen herrschenden und dienenden grundstücken. das grundstück, das überquert wird, ist das dienende. das herrschende grundstück ist das „hinterliegergrundstück“, das vom wegerecht profitiert.

ist von einem grundstück aus ein öffentlicher weg nicht direkt zugänglich, so greift das notwegerecht, welches in den paragraphen 917 und 918 bgb verankert ist. besonders bei hinterliegergrundstücken findet das notwegerecht anwendung. der eigentümer des dienenden grundstücks muss seinem nachbarn laut notwegerecht gestatten, sein grundstück zu überqueren um auf dessen grundstück zu gelangen. dafür hat er anspruch auf eine notwegrente. das heißt, der eigentümer ist berechtigt, vom nachbarn für die benutzung seines grundstücks ein entgelt zu verlangen.

das wegerecht berechtigt den nachbarn, über ein anderes grundstück zu gehen oder zu fahren, um sein haus zu erreichen.

der eigentümer eines dienenden grundstücks muss nicht alles akzeptieren

paragraph 1020 bgb sieht vor, dass eine grunddienstbarkeit schonend ausgeübt wird. so darf ein nachbar mit wegerecht nicht grundlos auf dem zusammen genutzten weg hin- und herfahren. darf ein nachbar einen privatweg mitbenutzen, so sieht das wegerecht vor, dass er auch zur instandhaltung und zum unterhalt des wegs mitverpflichtet ist. dies regelt paragraph 1021 bgb.

wegerecht – privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche regelung

ist das recht, einen weg zu benutzen, privatrechtlich geregelt, so gibt es darüber eine schriftliche vereinbarung in form eines vertrags. alternativ trägt man im grundbuch eine grunddienstbarkeit für das dienende grundstück ein. die eintragung über ein wegerecht bleibt im grundbuch bestehen, auch wenn das grundstück weiterverkauft wird.

ist das wegerecht öffentlich-rechtlich geregelt, so ist es im baulastenverzeichnis als baulast aufgeführt. der eigentümer des grundstücks verpflichtet sich gegenüber dem bauamt, jegliche bauliche veränderungen oder bauvorhaben am entsprechenden weg zu unterlassen.

wann wird das wegerecht relevant?

teilung eines grundstücks

soll ein grundstück geteilt werden, so kommt die frage auf, wie die neu entstehenden grundstücke jeweils zugänglich gemacht werden. eine möglichkeit wäre hier die bestellung einer grunddienstbarkeit.


finanzierung eines grundstücks

sind im grundbuch grunddienstbarkeiten oder baulasten im baulastenverzeichnis eingetragen, so mindern diese den wert einer immobilie. grundstücke ohne derartige belastungen haben meistens einen höheren wert. solche informationen sind für den kreditgeber wichtig. dieser prüft derartige details, bevor er eine finanzierung genehmigt.


bauplanung

steht die bebauung eines grundstücks mit wegerecht an, so muss dies bei der planung der immobilie bedacht werden. die entsprechende zuwegung darf nicht beeinträchtigt werden.


verkauf einer immobilie

wird ein haus verkauft, so steht oft im kaufvertrag, dass das haus lastenfrei zu übergeben ist. die lastenfreiheit bezieht sich darauf, dass im grundbuch keine lasten eingetragen sein dürfen, wie noch offene grundschulden oder auch wegerechte. liegt etwas derartiges vor, muss es im kaufvertrag vermerkt werden. wird es nicht vermerkt, steht es dem käufer frei, vom kauf der immobilie zurückzutreten.


grundstücksbewertung

für den wert des dienenden grundstücks ist ein wegerecht von nachteil. bei der grundstücksbewertung ist ein solches detail entscheidend.

fazit zum wegerecht

durch das wegerecht wird das recht geregelt, eine fremde zufahrt oder einen fremden zugang zu nutzen, um sein grundstück zu erreichen. die einzelheiten der nutzung sind gesetzlich genau festgelegt. so darf der eigentümer den zufahrtsweg nicht verbauen. im gegenzug darf er für die nutzung ein entgelt verlangen, um die instandhaltung des weges zu gewährleisten. unter umständen kann eine solche mitbenutzung der wege zu einer wertminderung des grundstücks beitragen.

ob der wert eines grundstücks durch ein wegerecht niedriger ausfällt, wird individuell geprüft. wie zum beispiel ein weg, der zur durchfahrt freizuhalten ist und daher nicht anderweitig genutzt werden kann.

​​